Bei Son­der­trans­por­ten (SOTRA) gel­ten in Wien ab sofort Erleich­te­run­gen. Bei der Durch­fahrt von Wien auf Auto­bah­nen mit Tei­len von Wind­kraft­an­la­gen bekun­de­te die ASFI­NAG, die Vor­schrei­bung zum Tem­po­li­mit beim Fah­ren im Allein­gang auf Brü­cken bei hohen Gewich­ten anzu­he­ben. Die Höchst­ge­schwin­dig­keit für Wind­kraft­trans­por­te wur­de von 30 km/h auf neu 60 km/h auf dem Stre­cken­netz der ASFI­NAG (Auto­bah­nen und Schnell­stra­ßen) ange­ho­ben. Dadurch wer­den weit­räu­mi­ge Staus im Fließ­ver­kehr auf der Auto­bahn ver­mie­den. Kon­voi­fahr­ten sind gene­rell nicht erlaubt. Jeder Trans­port ist eine eigen­stän­di­ge Ein­heit und muss mit den auf­er­leg­ten Begleit­auf­la­gen gehand­habt und durch die Stra­ßen­trans­port­auf­sichts­or­ga­ne abge­si­chert wer­den. Ein Hin­ter­ein­an­der­fah­ren wird aber unter Ein­hal­tung der Bescheid­auf­la­gen (und des Abstands) für Wind­kraft­trans­por­te gestattet.

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