Wichtig ist für uns, dass wir mit dem Start ab 29. Mai 2020 klare und umsetzbare Regelungen haben, die einen gesundheitlich sicheren und zugleich wirtschaftlich sinnvollen Betrieb ermöglichen, so Franz Hörl, Obmann des Fachverbandes der Seilbahnen. Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, müssen einen Abstand von mindestens einem Meter einhalten sowie Mund- und Nasenschutz tragen. Davon kann in Ausnahmefällen abgewichen werden, falls die Einhaltung des Abstands nicht möglich ist. Somit schafft der Gesetzgeber faire Spielregeln zwischen den einzelnen Beförderungsmitteln und nimmt dabei auch auf die touristische Bedeutung der Seilbahnen Rücksicht. Wir müssen alles daran setzen, den Tourismus für den heurigen Sommer fit zu machen. Dabei muss es darum gehen, bei maximaler Sicherheit auch akzeptable Kapazitäten für Gäste zu schaffen.

Seilbahnen nehmen wieder Betrieb auf ab 29. Mai 2020
