Beson­ders gro­ße bzw lan­ge Trans­por­te sol­len künf­tig von der Stra­ße auf die Donau ver­la­gert wer­den. Ab 200 km lan­gen Trans­port­stre­cken (im Donau­kor­ri­dor) muss der Antrag­stel­ler ab 1. Jän­ner 2022 min­des­tens drei Alter­na­tiv­an­ge­bo­te für den Schiffs­trans­port bei der Behör­de vor­le­gen. Das gilt für Son­der­trans­por­te mit einem Gesamt­ge­wicht von mehr als 160 t oder einer Höhe von mehr als 4,50 m oder einer Brei­te von mehr als 5,60 m. Der Antrag­stel­ler muss die Kos­ten für den rei­nen Stra­ßen­trans­port und die Kos­ten für einen mul­ti­mo­da­len Trans­port (auf dem Was­ser) dar­stel­len und dem Antrag bei­fü­gen. Sei­tens der Behör­de wird die Höhe der Ver­gleichs­an­ge­bo­te geprüft. Es muss min­des­tens ein Grenz­über­tritt in Suben (A8), am Wal­ser­berg (A1), in Nickels­dorf (A4) oder Kitt­see (A6) und ganz oder teil­wei­se auf dem Donau­kor­ri­dor erfolgen.

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