Besonders große bzw lange Transporte sollen künftig von der Straße auf die Donau verlagert werden. Ab 200 km langen Transportstrecken (im Donaukorridor) muss der Antragsteller ab 1. Jänner 2022 mindestens drei Alternativangebote für den Schiffstransport bei der Behörde vorlegen. Das gilt für Sondertransporte mit einem Gesamtgewicht von mehr als 160 t oder einer Höhe von mehr als 4,50 m oder einer Breite von mehr als 5,60 m. Der Antragsteller muss die Kosten für den reinen Straßentransport und die Kosten für einen multimodalen Transport (auf dem Wasser) darstellen und dem Antrag beifügen. Seitens der Behörde wird die Höhe der Vergleichsangebote geprüft. Es muss mindestens ein Grenzübertritt in Suben (A8), am Walserberg (A1), in Nickelsdorf (A4) oder Kittsee (A6) und ganz oder teilweise auf dem Donaukorridor erfolgen.
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