Ab dem 1. Jänner 2020 müssen alle Seeschiffe den Ausstoß von Schwefeloxiden um 85 Prozent reduzieren (Luftreinhaltemaßnahme). Grundlage ist die sog IMO 2020 Verordnung, die weltweit für auf offener See verwendete Kraftstoffe gilt und einem max Schwefelgehalt von 0,5 Prozent anstelle von dzt 3,5 Prozent vorschreibt. In den Emissionsüberwachungsgebieten (ECA-Zonen) bleibt eine noch strengere Regelung mit max 0,1 Prozent Schwefelgehalt bestehen. Als Optionen bieten sich an der Einbau von Abgasreinigungsanlagen (Scrubber), der Umstieg von Schweröl auf nicht nicht-erdölbasierte Kraftstoffe wie verflüssigtes Erdgas (LNG) oder die Verwendung von Very Low Sulphur Fuel (VLSF) oder Marinedieselöl (MGO), die wahrscheinlichste Option.
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