Schwer­ver­kehrs­kon­trol­len für Lkw und Bus­se wer­den euro­pa­weit schritt­wei­se ver­ein­heit­licht, zuletzt mit der Umset­zung der EU-Richt­li­nie über tech­ni­sche Unter­wegs­kon­trol­len am 20. Mai 2018. In Öster­reich star­ten Schwer­ver­kehrs­kon­trol­len (unver­än­dert) mit einer anfäng­li­che Sicht­prü­fung. Dafür erhiel­ten 1000 Poli­zis­ten Zusatz­schu­lun­gen. Die ver­tief­te gründ­li­che­rer Kon­trol­le füh­ren Tech­ni­ker aus den Kfz-Lan­des­prüf­stel­len oder der ASFI­NAG durch.  Män­gel an Fahr­zeu­gen oder Ver­stö­ße gegen die Ladungs­si­che­rung wer­den ab 20. Mai 2019 im Ver­kehrs­un­ter­neh­mens­re­gis­ter (VUR) ver­merkt. Über­tre­tun­gen bei den Lenk- und Ruhe­zei­ten flie­ßen bereits in eine Risi­ko­be­wer­tung der Unter­neh­men ein.

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