Mit der Beibehaltung der Direktvergabe für Verkehrsdienstleistungen sind gute Rahmenbedingungen geschaffen, verpflichtende Ausschreibungen sind vorerst vom Tisch, so Thomas Scheiber, Obmann des Fachverbandes der Schienenbahnen. Für die Vergabe der Verkehrsdienstleistungen bedeutet dies, dass Städte, Länder und Gemeinden weiterhin die Wahlfreiheit haben, ob sie Eisenbahnverkehrsleistungen – egal ob Straßenbahnen, U‑Bahnen oder Haupt- und Nebenbahnen — an die Unternehmen direkt vergeben oder ausschreiben. Nur so können faire Wettbewerbsbedingungen für die heimischen Bahnen gegenüber ausländischen Billiganbietern geschaffen werden.

Schienenbahnen begrüßen Beschluss der Vergaberechtsnovelle
