Eine stu­fen­wei­se Ver­rin­ge­rung der Distan­zen für Abfall­trans­por­te sieht das neue Abfall­wirt­schafts­ge­setz (AWG) vor: Ab 2023 müs­sen Trans­por­te von Abfäl­len mit einem Gesamt­ge­wicht von mehr als zehn Ton­nen und über 300 km Trans­port­di­stanz ver­pflich­tend auf die Schie­ne, ab 2024 sol­len dann 200 km und ab 2026 Abfall­trans­por­te ab 100 km Distanz auf der Schie­ne erfol­gen. Das gesam­te Abfall­auf­kom­men in Öster­reich betrug im Jahr 2019 rund 72 Mio Ton­nen. Vie­le Abfall­ar­ten gel­ten als bahn­af­fin, wie zum Bei­spiel Aus­hub­ma­te­ri­al, Bau- und Abbruch­ab­fäl­le, Haus­halts­ab­fäl­le sowie Asche und Schla­cken. Das neue AWG sieht vor, dass die dies­be­züg­li­chen Schie­nen-Ange­bo­te spä­tes­tens ab 1. Dezem­ber 2022 auf einer digi­ta­len Platt­form ein­fach abge­fragt wer­den können.

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