Eine stufenweise Verringerung der Distanzen für Abfalltransporte sieht das neue Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) vor: Ab 2023 müssen Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen und über 300 km Transportdistanz verpflichtend auf die Schiene, ab 2024 sollen dann 200 km und ab 2026 Abfalltransporte ab 100 km Distanz auf der Schiene erfolgen. Das gesamte Abfallaufkommen in Österreich betrug im Jahr 2019 rund 72 Mio Tonnen. Viele Abfallarten gelten als bahnaffin, wie zum Beispiel Aushubmaterial, Bau- und Abbruchabfälle, Haushaltsabfälle sowie Asche und Schlacken. Das neue AWG sieht vor, dass die diesbezüglichen Schienen-Angebote spätestens ab 1. Dezember 2022 auf einer digitalen Plattform einfach abgefragt werden können.
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