Für Personen aus 31 Staaten gilt Reisefreiheit nach Österreich (kein ärztliches Zeugnis zu SARS-CoV‑2). Ohne Einschränkungen dürfen Personen aus den anderen Staaten dann einreisen, wenn diese ua zur Aufrechterhaltung des Güterverkehrs, im Rahmen des gewerblichen Verkehrs, zu Reparatur- und Überstellungsfahrten (-flügen) usw erfolgt. Typische Beispiele sind Fahrten, bei denen österreichische Dienstnehmer, die für einen Wartungsauftrag ausreisen mussten, nunmehr zurückkehren oder Fahrten von Monteuren aus Drittstaaten (USA, Kanada, Asien), die aufgrund eines Firmenauftrags nach Österreich einreisen müssen oder Geschäftsreisen österreichischer oder ausländischer Manager (mit Bestätigung des Auftraggeber). Die Einreiseregeln sind unilateral und geben keine Auskunft über Einreise-Regelungen anderer Staaten.
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