Für Per­so­nen aus 31 Staa­ten gilt Rei­se­frei­heit nach Öster­reich (kein ärzt­li­ches Zeug­nis zu SARS-CoV‑2). Ohne Ein­schrän­kun­gen dür­fen Per­so­nen aus den ande­ren Staa­ten dann ein­rei­sen, wenn die­se ua zur Auf­recht­erhal­tung des Güter­ver­kehrs, im Rah­men des gewerb­li­chen Ver­kehrs, zu Repa­ra­tur- und Über­stel­lungs­fahr­ten (-flü­gen) usw erfolgt. Typi­sche Bei­spie­le sind Fahr­ten, bei denen öster­rei­chi­sche Dienst­neh­mer, die für einen War­tungs­auf­trag aus­rei­sen muss­ten, nun­mehr zurück­keh­ren oder Fahr­ten von Mon­teu­ren aus Dritt­staa­ten (USA, Kana­da, Asi­en), die auf­grund eines Fir­men­auf­trags nach Öster­reich ein­rei­sen müs­sen oder Geschäfts­rei­sen öster­rei­chi­scher oder aus­län­di­scher Mana­ger (mit Bestä­ti­gung des Auf­trag­ge­ber). Die Ein­rei­se­re­geln sind uni­la­te­ral und geben kei­ne Aus­kunft über Ein­rei­se-Rege­lun­gen ande­rer Staaten.

mehr