In sechs Bun­des­län­dern (Bgld, NÖ, W; OÖ, Stmk, T) gel­ten IG‑L Fahr­ver­bo­te für Lkw.

Zuletzt wur­de in Tirol wur­de das Lkw-Fahr­ver­bot für älte­re Lkw auf der A12 Inn­tal­au­to­bahn auf EURO 3 Sat­tel­kraft­fahr­zeu­ge (Zug­fahr­zeug plus Anhänger/Auflieger) und Solo-Lkw (ohne Anhän­ger) aus­ge­dehnt (Fahr­ver­bot ganz­jäh­rig, rund um die Uhr).

In der Stei­er­mark fal­len erst­mals seit Jah­res­be­ginn auch Klein­trans­por­ter (N1) unter das Lkw-Fahr­ver­bot (Abgas­klas­se EURO 2 und älter/niedriger). Die Stei­er­mark vers­tren­ger­te zudem die Aus­nah­men für Fahr­zeu­ge mit kos­ten­in­ten­si­ven Spe­zi­al­auf­bau­ten sowie für Spezialkraftwagen.

Die Wirt­schafts­kam­mern Öster­reichs haben daher ihren »>Online­rat­ge­ber«< zu Lkw-Fahr­ver­bo­ten in Öster­reich auf Auto­bah­nen und Schnell­stra­ßen überarbeitet.