Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist mit 1. Juli 2021 erhöht worden. Eine Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t hzG) war bis 1. November 2021 geplant. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben daher noch Fahrzeuge bestellt, um die Übergangsfrist zu nutzen. Fahrzeuglieferungen dauern derzeit besonders lange. Für etwa 3000 bestellte Fahrzeuge kann diese Lieferfrist (während der noch keine NoVA schlagend wird) nicht gehalten werden. Daher soll nun der Zeitraum, ab dem das neue NoVA-Regime (dann vollständig) gilt, bis 1. Mai 2022 verlängert werden. Der Kaufvertrag muss freilich rechtzeitig – vor Inkrafttreten der NoVA-Erhöhung – abgeschlossen worden sein. Aufgrund des November-Fahrplans im Parlament wird die Gesetzesadaptierung rückwirkend gelten.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments