Mit 1. Juli 2019 müssen alle neu typisierten E‑Autos eine Lärm- bzw Geräuschpflicht erfüllen. Bis 20 km/h müssen die Fahrzeuge ein Warngeräusch von sich geben. E‑Autos, die jetzt schon im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen nicht umgerüstet werden. Eine weitere Neuerung für Elektro-Autos betrifft den Luft-Hunderter. E‑Fahrzeuge sind ab sofort vom sogenannten Immissionsschutzgesetz-Luft (IG‑L) ausgenommen, dürfen also in diesem Bereich auf der Autobahn 130 km/h fahren. Eigene Tafeln weisen seit 1. Juli 2019 darauf hin, dass der Luft-Hunderter nicht für E‑Autos gilt.

Neuerungen für E‑Autos
