In die Lenkprotokolle sind laufend Angaben über Beginn und Ende der Einsatzzeit, der Ruhepausen, der Lenkpausen, soweit sie nicht mit Ruhepausen zusammenfallen, aller sonstigen Arbeitszeiten und der Lenkzeit nach Arbeitstagen getrennt einzutragen. Lenkprotokolle müssen von einem Lenker beim Lenken von sonstigen Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen geführt werden, in denen vereinfacht gesagt, kein EU-Kontrollgerät im Einsatz ist. Ab 1. Juni 2022 gelten vor allem beim elektronischen Lenkprotokoll weitere Verbesserungen. Ein Merkblatt der Wirtschaftskammer informiert über Lenkprotokolle (Wann Pflicht? Welche Inhalte? Abgrenzungen zum Fahrtenschreiber?).
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