In die Lenk­pro­to­kol­le sind lau­fend Anga­ben über Beginn und Ende der Ein­satz­zeit, der Ruhe­pau­sen, der Lenk­pau­sen, soweit sie nicht mit Ruhe­pau­sen zusam­men­fal­len, aller sons­ti­gen Arbeits­zei­ten und der Lenk­zeit nach Arbeits­ta­gen getrennt ein­zu­tra­gen. Lenk­pro­to­kol­le müs­sen von einem Len­ker beim Len­ken von sons­ti­gen Kraft­fahr­zeu­gen auf öffent­li­chen Stra­ßen geführt wer­den, in denen ver­ein­facht gesagt, kein EU-Kon­troll­ge­rät im Ein­satz ist. Ab 1. Juni 2022 gel­ten vor allem beim elek­tro­ni­schen Lenk­pro­to­koll wei­te­re Ver­bes­se­run­gen. Ein Merk­blatt der Wirt­schafts­kam­mer infor­miert über Lenk­pro­to­kol­le (Wann Pflicht? Wel­che Inhal­te? Abgren­zun­gen zum Fahrtenschreiber?).

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