Bisherige Erleichterungen zu den Lenk- und Ruhezeiten werden per Erlass bis 31. Mai 2020 verlängert bzw neu geregelt. Es kommt es zu Änderungen (im Kontext zwischenzeitlich neuer EU-Ausnahmen). Der neue Erlass hält bei den Ausnahmen zur wöchentlichen Lenkzeit (Einzelwoche und Doppelwoche) die bisherige Regelung (die liberaler ist als die neuen EU-Vorgaben) aufrecht. Andererseits ist der neue Erlass bei den Ausnahmen zur Fahrtunterbrechung und den wöchentlichen Ruhezeiten strenger als die EU-Vorgaben, womit sich insgesamt dennoch eine ausgewogene Regelung ergibt, welcher die EU-Kommission zustimmen sollte. Die Neuregelung der Ausnahmen gilt weiterhin für nationale und internationale Transporte. Die Ausnahmen sollen Engpässe zu beseitigen und die allgemeine Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaftsbetriebe weiterhin aufrecht zu erhalten.

Neuer Erlass zu Lenk- und Ruhezeiten regelt neue Details
