Zulieferbetriebe, die von den Schließungen indirekt erheblich betroffen sind, können ab sofort den Lockdown-Umsatzersatz II als Kompensation für ihren Umsatzausfall beantragen. Weiters können Unternehmen ab sofort den Ausfallsbonus (als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss) beantragen (siehe unten). Weiters ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das elfte Corona-Monat (von 16. Jänner bis 15. Februar) bereits möglich. Die bisherige Obergrenze bei den Direktzuschüssen wurde von 800.000 Euro auf 1,8 Mio Euro pro Unternehmen angehoben. Für den Verlustersatz wird die Obergrenze von drei Mio auf 10 Mio Euro angehoben. Das bedeutet mehr als eine Verdreifachung des Betrages.
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