Zulie­fer­be­trie­be, die von den Schlie­ßun­gen indi­rekt erheb­lich betrof­fen sind, kön­nen ab sofort den Lock­down-Umsatz­er­satz II als Kom­pen­sa­ti­on für ihren Umsatz­aus­fall bean­tra­gen. Wei­ters kön­nen Unter­neh­men ab sofort den Aus­falls­bo­nus (als Ergän­zung zum Fix­kos­ten­zu­schuss) bean­tra­gen (sie­he unten). Wei­ters ist die Ein­rei­chung auf För­de­rung aus dem Här­te­fall-Fonds für das elf­te Coro­na-Monat (von 16. Jän­ner bis 15. Febru­ar) bereits mög­lich. Die bis­he­ri­ge Ober­gren­ze bei den Direkt­zu­schüs­sen wur­de von 800.000 Euro auf 1,8 Mio Euro pro Unter­neh­men ange­ho­ben. Für den Ver­lus­ter­satz wird die Ober­gren­ze von drei Mio auf 10 Mio Euro ange­ho­ben. Das bedeu­tet mehr als eine Ver­drei­fa­chung des Betrages.

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