Unter dem allgemeinen Begriff Jobticket – im Einkommensteuergesetz Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln bezeichnet – verstand man bisher, dass der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer ausschließlich für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Streckenkarte steuerfrei zur Verfügung stellen konnte. Ab 1. Juli 2021 wird dieses Jobticket zum Öffi-Ticket ausgeweitet, wobei nunmehr sogar die Kosten für Wochen‑, Monats- oder Jahreskarten eines öffentlichen Verkehrsmittels steuerfrei ersetzt werden können. Die Reichweite des neuen Öffi-Tickets ist somit wesentlich weiter, denn bisher waren nur Streckenkarten, die ausschließlich für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und retour benutzt werden konnten, steuerfrei.
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