Vertreter von EU-Parlament und Rat einigten sich zur serienmäßigen Ausstattung neuer Kfz mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen. Dazu zählen Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Bus- und Lkw-Fahrer und zur Beseitigung toter Winkel sowie die Einführung von Systemen, die schutzbedürftige Straßenverkehrsteilnehmer vor und neben dem Fahrzeug erkennen und vor allem beim Abbiegen davor warnen (Abbiegeassistent). Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen mit einem Spurhalteassistenten und verbesserten Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Für alle Kfz werden zusätzlich Systeme verpflichtend, die bei Müdigkeit und Ablenkung des Fahrers warnen. Ebenso wird eine Blackbox zur Unfalldatenaufzeichnung und eine Rückfahrkamera vorgeschrieben. Die Einigung muss noch formell bestätigt werden, damit sie ab 2022 gilt.

Neue Sicherheitstechniken für Fahrzeuge ab 2022 Pflicht
