Das Pro­gramm der Covid-19-Inves­ti­ti­ons­prä­mie star­tet mit 1. Sep­tem­ber 2020. Anträ­ge für Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­se kön­nen bis 28. Febru­ar 2021 gestellt wer­den, sieht das Inves­ti­ti­ons­prä­mi­en­ge­setz vor. Die För­de­rung erfolgt durch einen Zuschuss von sie­ben Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kos­ten, der auf 14 Pro­zent ver­dop­pelt wird, wenn die Inves­ti­ti­on im Zusam­men­hang mit Digi­ta­li­sie­rung, Öko­lo­gi­sie­rung, Gesund­heit und Life Sci­ence steht. Geför­dert wer­den mate­ri­el­le und imma­te­ri­el­le Neu­in­ves­ti­tio­nen des abnutz­ba­ren Anla­ge­ver­mö­gens, die in einer Betriebs­stät­te in Öster­reich getä­tigt wer­den. Es steht ein Bud­get von einer Mrd Euro zur Ver­fü­gung. Mit der Covid-19-Inves­ti­ti­ons­prä­mie sol­len Anrei­ze für Unter­neh­mens­in­ves­ti­tio­nen geschaf­fen wer­den, um der der­zeit zurück­hal­ten­den Inves­ti­ti­ons­nei­gung entgegenzuwirken.

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