Das Programm der Covid-19-Investitionsprämie startet mit 1. September 2020. Anträge für Investitionszuschüsse können bis 28. Februar 2021 gestellt werden, sieht das Investitionsprämiengesetz vor. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von sieben Prozent der förderfähigen Kosten, der auf 14 Prozent verdoppelt wird, wenn die Investition im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science steht. Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich getätigt werden. Es steht ein Budget von einer Mrd Euro zur Verfügung. Mit der Covid-19-Investitionsprämie sollen Anreize für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um der derzeit zurückhaltenden Investitionsneigung entgegenzuwirken.
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