Bei der Aus­bil­dung zu den bei­den Beru­fen Fahr­leh­rer (Auto) und Fahr­schul­leh­rer (Lehr­saal) soll die Aus­bil­dung umge­krem­pelt wer­den. Die theo­re­ti­schen und prak­ti­schen Aus­bil­dungs­tei­le in der Aka­de­mie und in der Fahr­schu­le wer­den neu geglie­dert, wobei die Pra­xis erwei­tert und durch Coa­ching-Ele­men­te ergänzt wird. Ange­hen­de Fahr­leh­rer sol­len künf­tig nach 200 Aus­bil­dungs­stun­den bzw zwei Mona­ten eine Prü­fung zum Fahr­leh­rer-Assis­ten­ten absol­vie­ren und damit deut­lich frü­her in der Fahr­schu­le uni­ver­sell ein­ge­setzt wer­den kön­nen (statt der­zeit nach vier bis sechs Mona­ten). Auch die Ent­loh­nung des Fahr­leh­rers star­tet künf­tig frü­her. Die abschlie­ßen­de Prü­fung bleibt unver­än­dert. Das Modul zum Fahr­schul­leh­rer soll nur ein­mal (unab­hän­gig von den Lenk­be­rech­ti­gun­gen) absol­viert wer­den, so der Obmann des Fach­ver­ban­des der Fahr­schu­len und des All­ge­mei­nen Ver­kehrs Joa­chim Steininger.

mehr