Mit der neu­en EU-Ver­ord­nung über die Geneh­mi­gung und die Markt­über­wa­chung von Kraft­fahr­zeu­gen wird das bis­he­ri­ge Typ­ge­neh­mi­gungs­sys­tem erheb­lich über­ar­bei­tet und ver­schärft. Sie ist mit Anfang Sep­tem­ber in Kraft getre­ten und soll die Qua­li­tät und Unab­hän­gig­keit der Typ­ge­neh­mi­gung und Prü­fung von Fahr­zeu­gen ver­bes­sern. Auch die Kon­trol­len bereits auf dem EU-Markt befind­li­cher Kraft­fahr­zeu­ge und Anhän­ger wer­den durch die Vor­ga­be an die Mit­glied­staa­ten, regel­mä­ßig eine Min­dest­an­zahl von Fahr­zeu­gen zu prü­fen, ver­stärkt. Im Rah­men der euro­päi­schen Auf­sicht kann die EU-Kom­mis­si­on Rück­ru­fe anord­nen und Sank­tio­nen in der Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Fahr­zeug ver­hän­gen. Die neu­en Vor­schrif­ten sind als Reak­ti­on auf den soge­nann­ten Die­sel­ga­te-Skan­dal zu sehen.

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