Mit der neuen EU-Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen wird das bisherige Typgenehmigungssystem erheblich überarbeitet und verschärft. Sie ist mit Anfang September in Kraft getreten und soll die Qualität und Unabhängigkeit der Typgenehmigung und Prüfung von Fahrzeugen verbessern. Auch die Kontrollen bereits auf dem EU-Markt befindlicher Kraftfahrzeuge und Anhänger werden durch die Vorgabe an die Mitgliedstaaten, regelmäßig eine Mindestanzahl von Fahrzeugen zu prüfen, verstärkt. Im Rahmen der europäischen Aufsicht kann die EU-Kommission Rückrufe anordnen und Sanktionen in der Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen. Die neuen Vorschriften sind als Reaktion auf den sogenannten Dieselgate-Skandal zu sehen.
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