Die neue EU-Füh­rer­schein-Richt­li­nie (EU) 2025/2205 ist ver­öf­fent­licht und steht. Die längs­te Umset­zungs­frist gilt vier Jah­re (bis 26. Novem­ber 2029), wobei die natio­na­len Geset­ze schon ein Jahr vor­her erlas­sen wer­den müs­sen (3/4) zB für die Erleich­ter­te Strei­chung der Auto­ma­tik­be­schrän­kung (Code 78), der neue euro­pa­wei­te mobi­le Füh­rer­schein am Han­dy oder die Moda­li­tä­ten für künf­ti­ge Gesund­heits­checks. Neben dem bis­he­ri­gen L17 wird beim Pkw auch ein Beglei­te­tes Fah­ren von 17 bis 18 Jah­ren in den nächs­ten drei Jah­ren ein­ge­führt (3/3), das Beglei­te­te Fah­ren mit dem Lkw mit 17 Jah­ren ist eine optio­na­le Umset­zungs­mög­lich­keit und benö­tigt inner­ös­ter­rei­chi­sche Ver­hand­lun­gen. Das grenz­über­schrei­ten­de Fah­ren mit E‑Fahrzeugen zur Güter- und Per­so­nen­be­för­de­rung bis 4250 kg sowie mit Anhän­ger bis 5000 kg muss in zwei Jah­ren ste­hen und gel­ten, d.h. für Fahr­zeu­ge, die ganz oder teil­wei­se mit alter­na­ti­ven Kraft­stof­fen ange­trie­ben wer­den (2/2). (© get­ty­images I Ale Ventura)

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