Die neue EU-Führerschein-Richtlinie (EU) 2025/2205 ist veröffentlicht und steht. Die längste Umsetzungsfrist gilt vier Jahre (bis 26. November 2029), wobei die nationalen Gesetze schon ein Jahr vorher erlassen werden müssen (3/4) zB für die Erleichterte Streichung der Automatikbeschränkung (Code 78), der neue europaweite mobile Führerschein am Handy oder die Modalitäten für künftige Gesundheitschecks. Neben dem bisherigen L17 wird beim Pkw auch ein Begleitetes Fahren von 17 bis 18 Jahren in den nächsten drei Jahren eingeführt (3/3), das Begleitete Fahren mit dem Lkw mit 17 Jahren ist eine optionale Umsetzungsmöglichkeit und benötigt innerösterreichische Verhandlungen. Das grenzüberschreitende Fahren mit E‑Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung bis 4250 kg sowie mit Anhänger bis 5000 kg muss in zwei Jahren stehen und gelten, d.h. für Fahrzeuge, die ganz oder teilweise mit alternativen Kraftstoffen angetrieben werden (2/2). (© gettyimages I Ale Ventura)

