Deutsch­land schafft bei der Füh­rer­schein­klas­se B die Mög­lich­keit, dass Fahr­schü­ler trotz prak­ti­scher Fahr­prü­fung auf einem Fahr­zeug ohne Schalt­ge­trie­be (Auto­ma­tik) die Lenk­be­rech­ti­gung unbe­schränkt erteilt bekom­men, wenn zuvor eine prak­ti­sche Aus­bil­dung auf dem Fahr­zeug mit Schalt­ge­trie­be erfolgt ist. Die erfor­der­li­che Anzahl der prak­ti­schen Fahr­stun­den beträgt min­des­tens 10 UE (á 45 Minu­ten). Die Fahr­schu­le beschei­nigt, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränk­ten Lenk­be­rech­ti­gung der Klas­se B (Ein­schrän­kung auf Auto­ma­tik) in der Lage ist, auch ein Fahr­zeug mit Schalt­ge­trie­be der Klas­se B sicher, ver­ant­wor­tungs­voll und umwelt­be­wusst zu len­ken. Auf die­se Wei­se wird unter Berück­sich­ti­gung von Ver­kehrs­si­cher­heits­be­den­ken die Aus­bil­dung auf Fahr­zeu­gen mit alter­na­ti­ven Antrie­ben und hoch­au­to­ma­ti­sier­ten Fahr­funk­tio­nen gefördert.

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