Deutschland schafft bei der Führerscheinklasse B die Möglichkeit, dass Fahrschüler trotz praktischer Fahrprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (Automatik) die Lenkberechtigung unbeschränkt erteilt bekommen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Die erforderliche Anzahl der praktischen Fahrstunden beträgt mindestens 10 UE (á 45 Minuten). Die Fahrschule bescheinigt, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Lenkberechtigung der Klasse B (Einschränkung auf Automatik) in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu lenken. Auf diese Weise wird unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsbedenken die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen gefördert.
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