Um die Deckung des stei­gen­den Strom­be­darfs, der durch Umstel­lung auf alter­na­ti­ve Antrie­be ent­steht, sicher­zu­stel­len, müs­sen alle zur Ver­fü­gung ste­hen­den Quel­len und tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten unter opti­ma­len Rah­men­be­din­gun­gen genutzt wer­den. Wei­ters muss die Infra­struk­tur für Erzeu­gung und Lei­tung von Strom schnellst­mög­lich aus­ge­baut wer­den, ins­be­son­de­re ist die Ver­fah­rens­dau­er beim Anla­gen­bau dras­tisch zu redu­zie­ren. Als Über­gangs­tech­no­lo­gie kön­nen LNG und CNG für schwe­re Lkw und Bus­se ein­ge­setzt wer­den, zusätz­lich ist die Umstel­lung auf Was­ser­stoff als alter­na­ti­ve Antriebs­form zu for­cie­ren. Für den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr soll eine Ener­gie­land­kar­te erstellt wer­den, die die best­ge­eig­nets­te Antriebs­form defi­niert. Die getrenn­te Aus­schrei­bung von Betan­kungs­in­fra­struk­tur und Ver­kehrs­dienst­leis­tung unter­stützt den Aus­bau alter­na­ti­ver Tank- und Lade­infra­struk­tur in der Fläche.

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