Die Ver­pflich­tung zum Tra­gen einer Schutz­mas­ke (MNS) wird wie­der aus­ge­wei­tet. Ab 24. Juli 2020 muss auch im Kun­den­be­reich von Lebens­mit­tel­ge­schäf­ten, Tank­stel­len mit ange­schlos­se­nen Ver­kaufs­stel­len des Lebens­mit­tel­han­dels, Ban­ken und Post(partnern) wie­der ein Mund-Nasen­schutz getra­gen wer­den. Zum Schutz der Mit­ar­bei­ter ist alter­na­tiv zur Mas­ke auch der Auf­bau einer mecha­ni­schen Schutz­vor­rich­tung (Ple­xi­glas­wand, Spuck­schutz) gestat­tet. Unver­än­dert bleibt die Mas­ken­pflicht (MNS) in Mas­sen­be­för­de­rungs­mit­teln. End­gül­ti­ge Details ent­hält die noch zu ver­öf­fent­li­chen­de Ver­ord­nung. Die Home­page der Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich wko.at/corona hält Sie über Neue­run­gen auf dem Lau­fen­den und beant­wor­tet wich­ti­ge Fra­gen (FAQ).

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