Die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske (MNS) wird wieder ausgeweitet. Ab 24. Juli 2020 muss auch im Kundenbereich von Lebensmittelgeschäften, Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen des Lebensmittelhandels, Banken und Post(partnern) wieder ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Zum Schutz der Mitarbeiter ist alternativ zur Maske auch der Aufbau einer mechanischen Schutzvorrichtung (Plexiglaswand, Spuckschutz) gestattet. Unverändert bleibt die Maskenpflicht (MNS) in Massenbeförderungsmitteln. Endgültige Details enthält die noch zu veröffentlichende Verordnung. Die Homepage der Wirtschaftskammer Österreich wko.at/corona hält Sie über Neuerungen auf dem Laufenden und beantwortet wichtige Fragen (FAQ).
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