Von Schließungen im zweiten Lockdown betroffene Unternehmen aus bestimmten Branchen (im Verkehr: Reisebusse, Seilbahnen, Flugfelder, Ausflugsschiffe) können seit 6. November 2020 einen Umsatzersatz beantragen (Branchenliste des BMF). Der Lockdown-Umsatzersatz beträgt pro Unternehmen 80 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum (bis 800.000 Euro pro Unternehmen). Der pauschale Umsatzersatz stellt auf November 2019 ab. Umsätze, die von einem direkt betroffenen Unternehmen innerhalb einer direkt betroffenen Branche weiter erwirtschaftet werden, sind nicht schädlich, werden nicht gegengerechnet und reduzieren den Umsatzersatz nicht. Unternehmen, die im November gegenüber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, können keinen Umsatzersatz lukrieren. Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Dezember 2020 einzubringen.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments