Der Fahrverbotskalender 2018 legt ähnlich wie 2017 im Zeitraum vom 30. Juni bis 25. August 2017 an 9 Samstagen (von 10 bis 15 Uhr) Fahrverbote fest. Diese Fahrverbote gelten auf der Inntalautobahn A12 und Brennerautobahn A13 für Fahrten nach/via Italien (Ausdehnung des Wochenendfahrverbots), zudem gilt ein Freitagsfahrverbot am Fr 3. August von 16 bis 22 Uhr; Nord-Süd-Fahrverbote gelten weiters am 30. März (Karfreitag), 31. März (Karsamstag), 25. April 2016 (Tag der Befreiung Italien) und am 2. Juni 2016 (Tag der Republik Italien).
Fahrverbote gelten auch für Fahrten nach/via Deutschland am 30. März (Karfreitag) und am 3. Oktober 2016 (Tag der Deutschen Einheit) bis 22 Uhr sowie neu an 8 Samstagen im Sommer (von 10 bis 15 Uhr) ab 7. Juli 2018. Im Sommer gelten ebenfalls neun Samstagsfahrverbote von 8 bis 15 Uhr in Tirol (B177, B178, B179, B181) und im Salzkammergut (B320). Auf der A4 Ostautobahn zwischen Schwechat und der Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen gelten im Sommer 9 Samstagsfahrverbote bis 25. August 2018. Das Fahrverbot gilt grundsätzlich für Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 t hzG. Es gelten Ausnahmen.
