Lkw-Fahr­ver­bo­te lösen den Schwer­ver­kehr kei­nes­wegs in Luft auf, son­dern füh­ren oft zu Ver­la­ge­run­gen. Not­wen­di­ge Umweg­ver­keh­re auf­grund neu­er Stre­cken­füh­run­gen brin­gen unter Umstän­den nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen beim CO2-Aus­stoß. Ana­ly­sen zei­ten, dass bei die Fahr­ver­bo­te bei der Salz­kam­mer­gut­stra­ße eben­so wie im Bereich der Lofe­rer Stra­ße dazu füh­ren, dass die Lkw zusätz­li­che Umwe­ge fah­ren müs­sen, so Gün­ther Reder, Obmann des Fach­ver­bands Güter­be­för­de­rung. Die Beur­tei­lung von CO2-Emis­sio­nen beim Erlass von Fahr­ver­bo­ten wird daher im Rah­men der Nach­hal­tig­keits- und Kli­ma­de­bat­te eine Not­wen­dig­keit dar­stel­len. Es darf kei­nen wei­te­ren Wild­wuchs an Fahr­ver­bo­ten geben. Die bestehen­den Rege­lun­gen gehö­ren eva­lu­iert und bun­des­weit har­mo­ni­siert gehören.

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