Kleintransporteure die grenzüberschreitend mit Kraftfahrzeugen über 2,5 Tonnen Masse Güter befördern benötigen eine behördliche EU-Lizenz, sie müssen fachlich befähigt sein, müssen die Kriterien der Leistungsfähigkeit erfüllen, zuverlässig sein und über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen. Außerdem müssen sie einen Verkehrsleiter benennen. Dies gilt nicht nur für Neugründungen, sondern auch für bestehende Unternehmen. Personen, die nachweisen können, dass sie über zehn Jahre hinweg zwischen dem 20. August 2010 und 19. August 2020 ohne Unterbrechung ein Kleintransportunternehmen geleitet haben, müssen keine Befähigungsprüfung ablegen, um eine Lizenz zu erhalten. Für Kleintransporteure, die ausschließlich innerstaatlich fahren, ergeben sich keine Änderungen.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments