Die Höhe des Lehr­lings­bo­nus wird ange­ho­ben. Fir­men, die einen Lehr­ling zwi­schen 16. März und 31. Okto­ber 2020 neu ein­stel­len, konn­ten nach bis­he­ri­ger Ankün­di­gung der Regie­rung einen Bonus von 2000 Euro als Hil­fe der öffent­li­chen Hand ver­an­schla­gen. Für Klein­un­ter­neh­mer steigt die­ser nun auf 2500 Euro und für Kleinst­un­ter­neh­mer auf 3000 Euro. Als Klein­un­ter­neh­mer gel­ten Unter­neh­men mit unter 50 Mit­ar­bei­tern und einem Umsatz von max 10 Mio Euro (Erhö­hung um 500 Euro). Als Kleinst­un­ter­neh­mer gel­ten Unter­neh­men mit unter 10 Mit­ar­bei­tern und einem Umsatz von weni­ger als 2 Mio Euro (Erhö­hung um 1000 Euro). Der Bonus wer­de nach Absol­vie­rung der gesetz­li­chen Pro­be­zeit aus­be­zahlt. Mit dem Lehr­lings­bo­nus sol­len die Betrie­be moti­viert wer­den, auch wei­ter­hin jun­gen Men­schen Lehr­stel­len anzubieten.

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