Unter Öster­reichs Fräch­tern herrsch­te Fas­sungs­lo­sig­keit, als im ver­gan­ge­nen Jahr ohne Vor­war­nung und ent­spre­chen­der Kom­mu­ni­ka­ti­on die NoVA für Klein-Lkw bis zu 3,5 Ton­nen ein­ge­führt wur­de. Die Güter­be­för­de­rer begrü­ßen daher, dass Prä­si­dent Harald Mah­rer sich für eine Frist­ver­län­ge­rung für die NoVA-Befrei­ung ein­setzt. Das bräch­te uns eine Ver­schnauf­pau­se und gleich­zei­tig einen Inves­ti­ti­ons­schub, sagt Gün­ther Reder, Obmann des Fach­ver­bands Güter­be­för­de­rung. Denn wird die NoVA-Befrei­ung bis Früh­jahr 2022 ver­län­gert, dann wür­de es bis dahin zu Vor­zieh­käu­fen kom­men. Die Aus­deh­nung der NoVA auf Klein-Lkw betrifft neben Klein­trans­por­teu­ren auch Han­dels- und Zustell­be­trie­be, Gewer­be­trei­ben­de und Handwerker.

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