In konstruktiven Verhandlungen mit der Arbeitnehmerseite der Fachverband Seilbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich die Bestimmungen zur Normalarbeitszeit und zu Überstunden im Jahr 2016 komplett überarbeitet und neu formuliert.
Dies hat zu wesentlichen Verbesserungen und Klarstellungen im Interesse der Seilbahnwirtschaft geführt.
2017 konnte der Fachverband bei der Arbeitszeit noch weitere Erfolge erreichen. So kann nun zum Beispiel in den besonders sensiblen Tätigkeitsbereichen der Beschneiung und Pistenpräparierung in Ausnahmefällen bis zu 14 Stunden täglich gearbeitet werden.
Durch die Öffnung der Bestimmungen der Anhänge II und IV des KV Seilbahnen auch für Einzelvereinbarungen konnte der Gestaltungsspielraum für eine große Anzahl an Seilbahnunternehmen deutlich erhöht werden.
Hier können Sie den Kollektivvertrag 2017 einsehen
Kollektivvertrag kompakt zusammengefasst
Die unterschiedlichen Regeln zu den Grenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sorgen in der Praxis immer wieder für Kopfzerbrechen. Aus diesem Grund hat der Fachverband Seilbahnen für seine Mitglieder ein Dokument ausgearbeitet, in dem die Antworten auf aktuelle Fragen zum Kollektivvertrag, die für die gesamte Seilbahnbranche relevant sind, eingegangen wird, erstmals kompakt in einem Dokument zusammengefasst.
Kollektivvertrag Seilbahnen — Hinweise und Klarstellungen
Eine weitere Hilfestellung zur Handhabung des Kollektivvertrages der Seilbahnbranche in der Praxis bietet auch der Kommentar zum Kollektivvertrag für die Bediensteten der österreichischen Seilbahnen“ von Dr. Robert Priewasser, an dem auch der Arbeits- und Sozialausschuss des Fachverbandes mitgearbeitet hat. Das Buch ist im Herbst 2017 erschienen und kann über den ÖGB Verlag bezogen werden.