Betrie­be kön­nen beim Ein­satz sog Job­Rä­der ab sofort höhe­re För­de­run­gen lukrie­ren. (Elek­tro-) Trans­port­rä­der wer­den mit bis zu 1000 Euro (statt zuvor mit 850 Euro) und Elek­tro-Fahr­rä­der ab 5 Stück für Betrie­be mit 400 Euro pro Fahr­rad (statt zuvor mit 350 Euro) geför­dert. Die­ses För­der­an­ge­bot inkl gro­ßem Fahr­rad­ser­vice schnür­ten das Kli­ma­schutz­mi­nis­te­ri­um und der Sport­fach­han­del. Zudem wur­de seit Jah­res­be­ginn für Fahr­rad-Repa­ra­tu­ren der Mehr­wert­steu­er­satz im Zuge des ers­ten Teils der öko­so­zia­len Steu­er­re­form von 20 auf 10 Pro­zent gesenkt. Regis­trie­run­gen kön­nen in Abhän­gig­keit der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Bud­get­mit­tel bis 31. März 2022 ein­ge­bracht wer­den (Antrag­stel­lung inner­halb 24 Wochen, Rech­nung nicht älter als sechs Monate).

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