Es wird keine Rückforderungen seitens des AMS wegen des fehlenden ersten Monats vor Beginn der Kurzarbeit (Phase 1) geben. Auch Rückforderungsschreiben für verlängerte Projekte (Phase 2) sind obsolet. Damit schaffen wir Rechtssicherheit in dieser schwierigen Frage. Die aus diesem Grund drohende Gefahr und zum Teil bereits erfolgte Vorschreibung von Rückzahlungen der Kurzarbeitsbeihilfe ist damit endgültig vom Tisch bzw unwirksam, berichten Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär über die gemeinsame Lösung mit Bundesministerin Christine Aschbacher. Die Kurzarbeitsbeihilfe wird nicht verkürzt. Auch braucht es keine Nachzahlung an die Arbeitnehmer, da sich der Kurzarbeitsbeginn nicht verändert.
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