Es wird kei­ne Rück­for­de­run­gen sei­tens des AMS wegen des feh­len­den ers­ten Monats vor Beginn der Kurz­ar­beit (Pha­se 1) geben. Auch Rück­for­de­rungs­schrei­ben für ver­län­ger­te Pro­jek­te (Pha­se 2) sind obso­let. Damit schaf­fen wir Rechts­si­cher­heit in die­ser schwie­ri­gen Fra­ge. Die aus die­sem Grund dro­hen­de Gefahr und zum Teil bereits erfolg­te Vor­schrei­bung von Rück­zah­lun­gen der Kurz­ar­beits­bei­hil­fe ist damit end­gül­tig vom Tisch bzw unwirk­sam, berich­ten Prä­si­dent Harald Mah­rer und Gene­ral­se­kre­tär über die gemein­sa­me Lösung mit Bun­des­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Asch­ba­cher. Die Kurz­ar­beits­bei­hil­fe wird nicht ver­kürzt. Auch braucht es kei­ne Nach­zah­lung an die Arbeit­neh­mer, da sich der Kurz­ar­beits­be­ginn nicht verändert.

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