Seit 1. Januar 2019 sind die Befahrensabgaben auf deutschen Bundeswasserstraßen Geschichte. Die Güterschifffahrt soll damit um rund 45 Mio Euro jährlich entlastet und ihre Wettbewerbsfähigkeit im multimodalen Transport nachhaltig erhöht werden – ein starkes Signal für mehr Wasserstraße in der europäischen Transportwirtschaft. Bisher wurden in Deutschlang für die Befahrung der meisten Bundeswasserstraßen Abgaben von der gewerblichen Schifffahrt eingehoben. Auch der Main-Donau-Kanal kann somit seit Jahresbeginn 2019 abgabenfrei befahren werden. Ausgenommen von dem Beschluss sind lediglich noch der Nord-Ostsee-Kanal und – aufgrund internationaler Abkommen – die Mosel.

Keine Befahrensabgabe auf Bundeswasserstraßen in Deutschland
