Seit 1. Juli 2021 ist das Jobticket zum Öffi-Ticket ausgeweitet. Unter dem allgemeinen Begriff Jobticket/Öffiticket verstand man bisher, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausschließlich für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Streckenkarte steuerfrei zur Verfügung stellte. Nunmehr dürfen sogar die Kosten für Wochen‑, Monats- oder Jahreskarten eines öffentlichen Verkehrsmittels steuerfrei (für den Mitarbeiter) ersetzt werden. Die Reichweite des neuen Öffi-Tickets ist somit wesentlich weiter, denn bisher waren nur Streckenkarten, die ausschließlich für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und retour benutzt werden konnten, steuerfrei. Da mit Jobtickets Pkw-Kilometer durch den ÖV ersetzt und CO2-Einsparungen lukriert werden, können auch klimaaktiv mobil Prämien (20 Prozent) beantragt werden.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments