Seit 1. Juli 2021 ist das Job­ti­cket zum Öffi-Ticket aus­ge­wei­tet. Unter dem all­ge­mei­nen Begriff Jobticket/Öffiticket ver­stand man bis­her, dass der Arbeit­ge­ber dem Arbeit­neh­mer aus­schließ­lich für die Stre­cke zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te eine Stre­cken­kar­te steu­er­frei zur Ver­fü­gung stell­te. Nun­mehr dür­fen sogar die Kos­ten für Wochen‑, Monats- oder Jah­res­kar­ten eines öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tels steu­er­frei (für den Mit­ar­bei­ter) ersetzt wer­den. Die Reich­wei­te des neu­en Öffi-Tickets ist somit wesent­lich wei­ter, denn bis­her waren nur Stre­cken­kar­ten, die aus­schließ­lich für die Stre­cke zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te und retour benutzt wer­den konn­ten, steu­er­frei. Da mit Job­ti­ckets Pkw-Kilo­me­ter durch den ÖV ersetzt und CO2-Ein­spa­run­gen lukriert wer­den, kön­nen auch kli­ma­ak­tiv mobil Prä­mi­en (20 Pro­zent) bean­tragt werden.

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