Die Covid-19 Inves­ti­ti­ons­prä­mie wie auch die 2. Pha­se des Fix­kos­ten­zu­schus­ses brin­gen wich­ti­ge Impul­se für Inves­ti­tio­nen und Beschäf­ti­gung. Die Bean­tra­gung des Fix­kos­ten­zu­schuss wird bereits ab 30 Pro­zent Umsatz­rück­gang mög­lich sein, zudem sind bis zu 100 Pro­zent der Fix­kos­ten för­der­bar. Die COVID 19-Inves­ti­ti­ons­prä­mie ist ein nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss für Unter­neh­men, der für Neu­in­ves­ti­tio­nen (ab 5000 Euro bis maxi­mal 50 Mio Euro) gewährt wird. Ein­zi­ger Wer­muts­trop­fen die­ses Modells ist, dass die Trans­port­wirt­schaft nicht in glei­chem Aus­maß wie vie­le ande­re Bran­chen von der Inves­ti­ti­ons­prä­mie pro­fi­tie­ren kann. Inves­ti­tio­nen in fos­si­le Ener­gie­trä­ger sind von der Prä­mie ins­ge­samt aus­ge­nom­men. Damit sind selbst die moder­nen, beson­ders umwelt­freund­li­chen Euro 6‑Fahrzeuge nicht förderfähig.

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