Großbritannien hat zwei Guides veröffentlich, die auf die richtige Vorgehensweise bei Importen bzw Exporten nach der Übergangsfrist aufmerksam machen sollen. Die Verfahren für Warenimporte aus der EU (inkl Schweiz, Norwegen, Island) nach Großbritannien (England, Wales, Schottland) ändern sich ab 1. Jänner 2021 (sowie Exporte in umgekehrter Richtung). Erläuterungen betreffen die Verfahrensschritte, die Zollerklärungen, die Lizenzen, die Kennzeichnungen, die Gültigkeit der EORI-Nummer oder Steuerbefreiungen. Weiters veröffentlichte die EU-Kommission eine NEUE Version des Zoll-Leitfadens. Seit 1. Februar 2020 gilt Großbritannien als Drittland. Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020 vor, bis dahin gilt EU-Recht nach und in Großbritannien.
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