Groß­bri­tan­ni­en hat zwei Gui­des ver­öf­fent­lich, die auf die rich­ti­ge Vor­ge­hens­wei­se bei Impor­ten bzw Expor­ten nach der Über­gangs­frist auf­merk­sam machen sol­len. Die Ver­fah­ren für Waren­im­por­te aus der EU (inkl Schweiz, Nor­we­gen, Island) nach Groß­bri­tan­ni­en (Eng­land, Wales, Schott­land) ändern sich ab 1. Jän­ner 2021 (sowie Expor­te in umge­kehr­ter Rich­tung). Erläu­te­run­gen betref­fen die Ver­fah­rens­schrit­te, die Zoll­erklä­run­gen, die Lizen­zen, die Kenn­zeich­nun­gen, die Gül­tig­keit der EORI-Num­mer oder Steu­er­be­frei­un­gen. Wei­ters ver­öf­fent­lich­te die EU-Kom­mis­si­on eine NEUE Ver­si­on des Zoll-Leit­fa­dens. Seit 1. Febru­ar 2020 gilt Groß­bri­tan­ni­en als Dritt­land. Das Aus­tritts­ab­kom­men sieht eine Über­gangs­frist bis 31. Dezem­ber 2020 vor, bis dahin gilt EU-Recht nach und in Großbritannien.

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