Aufgrund der mit 1.1.2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Novellierung des Betrugsbekämpfungsgesetzes und der Kassenrichtliniepräsentieren hat der Fachverband Taxi und Mietwagen in der Wirtschaftskammer Österreich sein Handbuch “Steuerliche Aufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen” in 2. Auflage überarbeitet und veröffentlicht.
Das Handbuches informieret alle Taxi- und Mietwagenbetriebe über steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Losungsermittlung entsprechend der Einzelaufzeichnungs- Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht. Basis sind die aktualisierten Rechtsvorschriften durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, die Barumsatzverordnung 2015 sowie der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).
Muster, Checklisten und detaillierte Erläuterungen sollen Unternehmen bei der korrekten Einhaltung der Bestimmungen in der alltäglichen Praxis unterstützen, sondern auch eine effiziente Vorbereitung auf Finanzpolizei-Kontrollen und Betriebsprüfungen ermöglichen.
Die Meinung des BMF, ausgedrückt durch den Erlass vom 12. November 2015 die Kassenrichtlinie 2012 sowie alle bisherigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) in der Fassung des Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (BBG 2006) aber auch das Umsatzsteuergesetz (UStG) sind in den relevanten Bestimmungen berücksichtigt.
Download: Handbuch “Steuerliche Aufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen”
Inhalt des Handbuchs “Steuerliche Aufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen”
Kapitel 1 — Übersicht möglicher Aufzeichnungssysteme und Einordnung eigener Geschäftsvorfälle.
Kapitel 2 — Beschreibung der Funktion der Finanzpolizei, sowie Ablauf und Verhaltensempfehlungen bei Kontrollen.
Kapitel 3 — Merkblatt für Finanzpolizei-Kontrollen bei Unternehmen.
Kapitel 4 — Aufklärung von Taxi- und Mietwagenunternehmer zur Art und Weise ordnungsgemäßer steuerlicher Aufzeichnungsführung.
Kapitel 5 — Formular für Lenker. Dieses basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und kann bei unangekündigten Kontrollen zur Darstellung der Ordnungsmäßigkeit verwendet werden.
Kapitel 6 — Verpflichtende Checkliste zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit. Diese Checkliste dient auch als Prüfungsgrundlage für die Finanzpolizei. Diese Beschreibung sollte durch den Kassenhersteller oder –programmierer unterstützt werden.