Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungs-Unternehmen zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist untersagt. Damit soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus (COVID 19) vermieden werden. Kundengeschäfte sind erlaubt (ua neben dem Lebensmittelhandel, Apotheken usw) im Bereich des Verkehrs für Tankstellen, Lieferdienste, Öffentlichen Verkehr (inkl Garagen, Taxi, Mietwagen), Kfz-Werkstätten, Notfall-Dienstleistungen, Kfz-Zulassungsstellen, Straßen- und Schienengüterverkehr, Sondertransportbegleitung, Luftfahrt und Schiff. Fahrschulkurse und Prüfungen sind gestoppt. Montagen, Lieferungen, Schadensbehebungen vor Ort sind zulässig. Jedoch müssen Mitarbeiter 1 m körperlichen Mindestabstand einhalten.