Kleintransport-Fahrzeuge sind Betriebsmittel und keine Luxusgüter. Ihre Einbeziehung in die NoVA werde Mehrkosten im fünfstelligen Bereich erzeugen, ohne dass es Alternativen gebe. Denn Elektrotransporter stünden noch nicht zur Verfügung, so die Nutzfahrzeugimporteure. Künftig wird beim Kauf von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen die von der Motorleistung abhängige NoVA fällig. Das treffe Kleintransporteure, Gewerbetreibende, Handwerker, Zustell- und Handelsbetriebe. Der Grenzwert für den CO2-Malus wird in mehreren Schritten ab Mitte kommenden Jahres bis 2024 deutlich gesenkt. Modelle würden nächstes Jahr zwischen 8.000 und 14.500 Euro bzw 2024 dann 13.500 bis 21.000 Euro teurer.
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