Klein­trans­port-Fahr­zeu­ge sind Betriebs­mit­tel und kei­ne Luxus­gü­ter. Ihre Ein­be­zie­hung in die NoVA wer­de Mehr­kos­ten im fünf­stel­li­gen Bereich erzeu­gen, ohne dass es Alter­na­ti­ven gebe. Denn Elek­tro­trans­por­ter stün­den noch nicht zur Ver­fü­gung, so die Nutz­fahr­zeug­im­por­teu­re. Künf­tig wird beim Kauf von leich­ten Nutz­fahr­zeu­gen bis 3,5 Ton­nen die von der Motor­leis­tung abhän­gi­ge NoVA fäl­lig. Das tref­fe Klein­trans­por­teu­re, Gewer­be­trei­ben­de, Hand­wer­ker, Zustell- und Han­dels­be­trie­be. Der Grenz­wert für den CO2-Malus wird in meh­re­ren Schrit­ten ab Mit­te kom­men­den Jah­res bis 2024 deut­lich gesenkt. Model­le wür­den nächs­tes Jahr zwi­schen 8.000 und 14.500 Euro bzw 2024 dann 13.500 bis 21.000 Euro teurer.

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