Ab 1. Jänner 2023 treten Neuerungen in den Gefahrgutregelwerken des Landverkehrs (ADR, RID, ADN) in Kraft. Für die zahlreichen Detailänderungen gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2023 für die Vorschriften 2021. Tankbezogene Vorschriften betreffen beispielsweise die Verwendung von Recycling-Kunststoffen für alle starren Kunststoffverpackungen, die Neugestaltung des Kapitels 6.9 für ortsbewegliche Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen oder die Verwendung von Großverpackungen für mehre beschädigte oder defekte Lithiumbatterien. Im Beförderungspapier soll die Angabe von Abfallmengen unter bestimmten Voraussetzungen als Schätzung möglich sein. Vielfach spiegeln die Neuerungen die dynamische technologische Entwicklung im Gefahrgutrecht wider.
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