Mit der Arbeitsplatzpauschale, den Steuer-Stundungen und der Gutschein-Regelung passierten wichtige steuerliche Erleichterungen den Finanzausschuss, die unseren Betrieben den Rücken stärken. Mit dem Arbeitsplatzpauschale als Betriebsausgabe wird eine langjährige Forderung der WKO erfüllt. Nun können Selbständige ihren Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung pauschaliert (bis zu 1200 Euro pro Jahr) als Betriebsausgabe geltend machen. Es handelt sich um einen Freibetrag, der die steuerliche Bemessungsgrundlage vermindert. Zusätzlich wird die Möglichkeit von Abgabenstundungen für die Monate November und Dezember wiedereingeführt. Die Maßnahmen decken vielfältige Bereiche ab, in denen Entlastungen und Hilfestellungen für unsere Betriebe notwendig sind, fasst Generalsekretär Karlheinz Kopf zusammen.
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