Mit der Arbeits­platz­pau­scha­le, den Steu­er-Stun­dun­gen und der Gut­schein-Rege­lung pas­sier­ten wich­ti­ge steu­er­li­che Erleich­te­run­gen den Finanz­aus­schuss, die unse­ren Betrie­ben den Rücken stär­ken. Mit dem Arbeits­platz­pau­scha­le als Betriebs­aus­ga­be wird eine lang­jäh­ri­ge For­de­rung der WKO erfüllt. Nun kön­nen Selb­stän­di­ge ihren Arbeits­platz in der eige­nen Woh­nung pau­scha­liert (bis zu 1200 Euro pro Jahr) als Betriebs­aus­ga­be gel­tend machen. Es han­delt sich um einen Frei­be­trag, der die steu­er­li­che Bemes­sungs­grund­la­ge ver­min­dert. Zusätz­lich wird die Mög­lich­keit von Abga­ben­stun­dun­gen für die Mona­te Novem­ber und Dezem­ber wie­der­ein­ge­führt. Die Maß­nah­men decken viel­fäl­ti­ge Berei­che ab, in denen Ent­las­tun­gen und Hil­fe­stel­lun­gen für unse­re Betrie­be not­wen­dig sind, fasst Gene­ral­se­kre­tär Karl­heinz Kopf zusammen.

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