Mit der neuen Lockerungsverordnung sind sämtliche Unternehmen des Verkehrs wieder offen. Seilbahnen, Reisebusse und Ausflugsschiffe dürfen ab 29. Mai 2020 in der Form wieder unterwegs sein, dass zwar die Hygieneauflagen (Maskenpflicht) eingehalten werden müssen, jedoch flexible Abstandsregeln wie bei Öffis gelten. Bereits seit dem 15. Mai 2020 dürfen Linienschiffe wieder fahren und Aus- und Weiterbildungen für Schiene, Flug- und Schiffsverkehr angeboten werden. Schon seit 1. Mai 2020 werden in den Fahrschulen wieder Theoriekurse und praktische Fahrstunden gemacht. In Taxis dürfen zwei Personen pro Sitzreihe sitzen (ohne 1m Mindestabstand). Während des Lockdowns seit dem 16. März 2020 waren durchgehend Lieferdienste, öffentliche Verkehre und Tankstellendienstleistungen gestattet.

Hochfahren für alle Branchen im Verkehr ab 29. Mai 2020
