Seit bereits 20 Jah­ren lie­fert das Netz­werk SOL­VIT zahl­rei­che Lösun­gen bei der Anwen­dung der Bin­nen­markt­vor­schrif­ten. Ein Bericht zum Jubi­lä­um zeigt die fast 29.000 bear­bei­te­ten Fäl­le auf. 85 Pro­zent der Fäl­le wur­den direkt gelöst. SOL­VIT hilft Unter­neh­men regel­mä­ßig dabei, Vor­tei­le aus dem Bin­nen­markt zu zie­hen. Bei­spie­le sind Fra­gen zur Ent­sen­dung von Arbeit­neh­mern, zum Stra­ßen­trans­port, zur Mehr­wert­steu­er­erstat­tung oder bei der Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen oder der Ver­mark­tung von Waren. Jeder EU-Bür­ger oder jedes Unter¬nehmen, wenn dieser/dieses sich in einem ande­ren EU-Land mit Hinder¬nissen kon­fron­tiert sieht, hat die Mög­lich­keit, die­ses bei der EU einzumelden.

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