Die Regie­rung hat ange­kün­digt, den Här­te­fall­fonds für Kleinst­un­ter­neh­men bis Mit­te März 2021 zu ver­län­gern. Der Här­te­fall­fonds soll Kleinst­un­ter­neh­men, frei­en Dienst­neh­mern und Bau­ern hel­fen, die wegen der Coro­na­vi­rus-Kri­se in Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten gera­ten. Die maxi­ma­le För­der­hö­he beträgt künf­tig zwölf­mal 2500 Euro (also in Sum­me 30.000 Euro) statt bis­her sechs­mal. Der Fonds ist mit zwei Mrd Euro dotiert. Aus­ge­zahlt wur­den von Wirt­schafts­kam­mer (WKÖ) und Agrar­markt Aus­tria (AMA) nach Regie­rungs­an­ga­ben bis­her 600 Mio Euro. Den Non Pro­fit Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­ei­nen wur­den bis­her 200 Mio Euro zuge­sagt. Der Unter­stüt­zungs­fonds für Non-Pro­fit-Orga­ni­sa­tio­nen (NPO) wird so wie der Über­brü­ckungs­fonds für Künst­le­rin­nen und Künst­ler vor­erst bis Jah­res­en­de 2020 gehen.

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