Beim Härtefallfonds sind antragsberechtigt Kleinstunternehmer (als natürliche Person) mit bis 10 Mitarbeitern sowie Ein-Personen-Unternehmer (EPU). In einer ersten (nun abgeschlossenen) Phase sind als Soforthilfe idR 1000 Euro gezahlt worden. Bei der für die Abwicklung zuständigen Wirtschaftskammer sind bis dahin 144.000 Anträge eingereicht worden und 121 Mio Euro aus dem Fördertopf des Bundes ausgeschüttet worden. Die zweite Phase beim Härtefallfonds für Selbstständige ist voll im Gange. Bis zu 2000 Euro können drei Monate lang auf der Website der Wirtschaftskammer beantragt werden (als Ersatz für den entfallenen Unternehmerlohn), dh insgesamt 6000 Euro. Für betroffene Kleinunternehmer steht diesbezüglich ein zwei Mrd Euro schwerer Fördertopf zur Verfügung.

Härtefallfonds bei WKÖ in zweiter Phase voll angelaufen
