Die Fahrschulreform 2019 stellt die größte Gewerberechtsreform für Fahrschulen seit der Aufhebung der Bedarfsprüfung 1988 dar. Die Sonderstellung der Fahrschulen bei der Führerscheinausbildung bleibt unverändert erhalten. Für den Erwerb einer (klassischen) Lenkberechtigung (Pkw) müssen angehende Lenker hierzulande auch künftig theoretische und praktische Ausbildungsstunden in einer Fahrschule absolvieren. Der Fahrschulinhaber ist auch in Zukunft eine natürliche Person. Diese Personalisierung der Fahrschulausbildung ist voll im öffentlichen Interesse, weil sie die Verkehrssicherheit fördert. Abgewehrt wurde, dass künftig zB Fahrschulen von juristischen Personen (Autohäusern, Autovereinen) betrieben werden. Liberalisiert (Aufgehoben) wird die sog Ein-Standort-Regelung. Abgeschafft werden im Gegenzug bisherige Fahrschul-Außenkurse.

Große Fahrschulreform tritt in Kraft am 1. Juli 2019
