Wir neh­men die poli­tisch gewünsch­te Novel­lie­rung des Gele­gen­heits­ver­kehrs­ge­set­zes zur Kennt­nis, kom­men­tiert Erwin Leit­ner, Obmann des Fach­ver­ban­des für die Beför­de­rungs­ge­wer­be mit PKW, den Beschluss vom 10. Dezem­ber 2020 im Par­la­ment. Es sei in letz­ter Sekun­de gelun­gen, durch einen Abän­de­rungs­an­trag mehr Rechts­si­cher­heit im Ver­gleich zur ursprüng­lich geplan­ten Novel­le zu errei­chen und die Gestal­tungs­kom­pe­ten­zen der Lan­des­haupt­leu­te zu stär­ken. Ein Beschluss ohne die­se Ände­run­gen wäre für uns inak­zep­ta­bel gewe­sen, betont Leit­ner die Bereit­schaft der Bran­che, in Gesprä­chen mit poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­gern Lösun­gen zu erzie­len, und – falls not­wen­dig — auch mit allen ande­ren zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln für die Inter­es­sen der Bran­che einzutreten.

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