Wir nehmen die politisch gewünschte Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zur Kenntnis, kommentiert Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW, den Beschluss vom 10. Dezember 2020 im Parlament. Es sei in letzter Sekunde gelungen, durch einen Abänderungsantrag mehr Rechtssicherheit im Vergleich zur ursprünglich geplanten Novelle zu erreichen und die Gestaltungskompetenzen der Landeshauptleute zu stärken. Ein Beschluss ohne diese Änderungen wäre für uns inakzeptabel gewesen, betont Leitner die Bereitschaft der Branche, in Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern Lösungen zu erzielen, und – falls notwendig — auch mit allen anderen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Interessen der Branche einzutreten.
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