Der Fahrdienstanbieter Uber ist vom Exekutionsgericht zu weiteren Geldstrafen verdonnert worden, zuletzt waren es 80.000 Euro. Das Unternehmen hat sich nicht an die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts gehalten. Die Taxizentrale 40100 hatte Uber, das in Wien Mietwagenunternehmer einsetzt, im März geklagt. Mittels Umgehungskonstruktion würde die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer zu ihrer Betriebsstätte sowie das Einlagen des Fahrt-Auftrags am Betriebsstandort nicht eingehalten. Trotz einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wiens läuft der Betrieb jedoch weiter. Laufende Beweise für andauernde Verstöße führten nun zu den Strafen (mit Rekurs-Möglichkeit), weitere sind zu erwarten.

Gegen Uber bereits 220.000 Euro Strafe verhängt
