Bei Gefahrguttransporten gelten ab Jahresanfang 2019 Neuerungen bei den Beförderungen auf der Straße (ADR), der Schiene (RID), Binnenwasserstraßen (ADN) sowie in der Luftfahrt (IATA DGR). Diese müssen von den Akteuren entlang der Supply Chain beachtet werden. Im Rahmen der Österreichischen Gefahrgut-Konferenz refererierten hochkarätige Vortragende zu den Neuerungen und Entwicklungen bei den diversen Verkehrsträgern. Schwerpunkte waren weiters 125 Jahre OTIF (Schiene) bzw 70 Jahre IMO (Seeschifffahrt), innerbetriebliche sowie polizeiliche Kontrollen entlang der Logistikkette, das elektronische Beförderungspapier sowie die EU-Mobilitätspakete.

Gefahrgutkonferenz zu Änderungen ab 1. Jänner 2019
